Erdbestattung
Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. (Im Prinzip sind auch Urnenbeisetzungen Erdbestattungen, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird, aber werden mit diesem Begriff in der Regel nicht gemeint.) Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her.
Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Die beispielsweise im Islam übliche Bestattung nur in einem Tuch ist normalerweise nicht gestattet.
Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche weitere Vorschriften. Dies betrifft vor allem die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen hat. Weiter gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich recht unterschiedlich sein können, je nach Bodenbeschaffenheit. Durch diese Ruhezeiten ist eine ausreichende Verwesung des Leichnams gewährleistet, bevor eine Grabstelle wiederbelegt wird. Eine unterirdische Bestattung in Grüften wird in der Regel ebenfalls nicht gestattet, da hier die Verwesung zu langsam voranschreitet.